Tenor des Beitrags:
Nochmals zur Klarstellung wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Abfindungsanspruch des Klägers um eine Insolvenzforderung i. S. v. § 38 InsO...
Der erste Schritt in die außergerichtliche Schuldenbereinigungsphase
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist das Herzstück der Insolvenzvermeidung bei Privatpersonen.
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändungsmaßnahmen nicht betroffen. Erschwerniszulagen sind im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt
In nahezu jedem Insolvenzverfahren nehmen die Krankenkassen den ehemaligen Geschäftsführer in die Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 266a StGB. „Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen“ als Pflichtverletzung.