Die Insolvenzantragspflicht beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von der Insolvenzreife des Unternehmens. Antragsverpflichtete Organe müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen, um eine zivilrechtliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die richtige Strategie bereits im Vorfeld der Krise ist sowohl aus der Sicht des Unternehmens, als auch aus der Sicht der Gläubiger wegweisend. Sichern Sie Ihre Rechte bereits im Vorfeld der Krise ab und gestalten Sie Ihre Forderungen insolvenzfest.
OLG Celle 9. Zivilsenat, Urteil vom 10.05.2017, 9 U 3/17, § 266a BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 14 StGB
Leitsatz:
Der Strohmann Geschäftsführer haftet...
Einführung in das InsolvenzarbeitsrechtWir erläutern Ihnen den Geltungsbereich des Arbeitsrechts innerhalb des Insolvenzrechts und des Insolvenzverfahrens. Zudem beraten wir im Bereich der betriebsbedingten Kündigungen...