• Beratung und Vertretung im Insolvenzantragsverfahren Wir beraten und vertreten Sie anwaltlich im Bereich und im Stadium des Insolvenzantragsverfahrens. Hierbei liegt unser Beratungsfokus auf der prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Insolvenzantrages durch Gläubiger. Wir wehren zeitgleich unberechtigte Fremdanträge ab.

  • Vorliegen von InsolvenzgründenWir prüfen das Vorliegen der Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und-/ oder der Überschuldung nach § 19 InsO. Bei Nichtvorliegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit prüfen wir zeitgleich mögliche Maßnahmen der Sanierung und Restrukturierung des schuldnerischen Unternehmens.

  • Prüfung von SchadensersatzansprüchenBei der Einreichung unberechtigter Insolvenzanträge durch einzelnen Gläubiger, prüfen wir zeitgleich das Vorliegen etwaiger Schadensersatzansprüche. Insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Finanzverwaltung liegen hierbei im Fokus unserer Tätigkeit.
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