Der erste Schritt in die außergerichtliche Schuldenbereinigungsphase
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist das Herzstück der Insolvenzvermeidung bei Privatpersonen.
Die Insolvenzantragspflicht beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von der Insolvenzreife des Unternehmens. Antragsverpflichtete Organe müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen, um eine zivilrechtliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Leitsatz der Entscheidung:
Ein Rechtsanwalt hat seinen Auftrag so zu erledigen, dass Nachteile für den Mandanten möglichst vermieden werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17....
OLG Celle 9. Zivilsenat, Urteil vom 10.05.2017, 9 U 3/17, § 266a BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 14 StGB
Leitsatz:
Der Strohmann Geschäftsführer haftet...