Das Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners ist eröffnet. Um am Ende des Verfahrens zumindest einen Teil Ihres Geldes zu bekommen, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden.
Wir merken uns:
Unter welchen Voraussetzungen jährliche Sonderzuwendungen als Masseverbindlichkeiten iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO anzusehen sind, hängt vom Zweck...
Das Insolvenzgericht, bei dem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingeht, hat in einem ersten Prüfungsschritt der Frage nachzugehen, ob der Insolvenzantrag zulässig ist.
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändungsmaßnahmen nicht betroffen. Erschwerniszulagen sind im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt