GLÄUBERSCHUTZ, GLÄUBIGERRECHTE IM INSOLVENZVERFAHREN
In der Insolvenz eines Geschäftspartners lassen sich Forderungen oder andere Rechte nur noch schwer durchsetzen – niedrige Quoten und geringe Transparenz...
Auch ein Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert, die Wahrnehmung seiner Kompetenzen Dritten überlässt und sich um die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter der Gestaltung nicht kümmert, haftet wegen der Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und nimmt die Nichtabführung (im Sinne bedingten Vorsatzes) zumindest in Kauf.
Das Insolvenzgericht, bei dem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingeht, hat in einem ersten Prüfungsschritt der Frage nachzugehen, ob der Insolvenzantrag zulässig ist.
Tenor des Beitrags:
Nochmals zur Klarstellung wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Abfindungsanspruch des Klägers um eine Insolvenzforderung i. S. v. § 38 InsO...