Für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die Forderung begründet wurde.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Privatinsolvenz zuvorzukommen und die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen.
Tenor des Beitrags:
Nochmals zur Klarstellung wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Abfindungsanspruch des Klägers um eine Insolvenzforderung i. S. v. § 38 InsO...
Einführung in das InsolvenzarbeitsrechtWir erläutern Ihnen den Geltungsbereich des Arbeitsrechts innerhalb des Insolvenzrechts und des Insolvenzverfahrens. Zudem beraten wir im Bereich der betriebsbedingten Kündigungen...