Wir merken uns:
Unter welchen Voraussetzungen jährliche Sonderzuwendungen als Masseverbindlichkeiten iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO anzusehen sind, hängt vom Zweck...
Die richtige Strategie bereits im Vorfeld der Krise ist sowohl aus der Sicht des Unternehmens, als auch aus der Sicht der Gläubiger wegweisend. Sichern Sie Ihre Rechte bereits im Vorfeld der Krise ab und gestalten Sie Ihre Forderungen insolvenzfest.
Das Insolvenzgericht, bei dem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingeht, hat in einem ersten Prüfungsschritt der Frage nachzugehen, ob der Insolvenzantrag zulässig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners ist eröffnet. Um am Ende des Verfahrens zumindest einen Teil Ihres Geldes zu bekommen, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden.