Leitsatz der Entscheidung:
Ein Rechtsanwalt hat seinen Auftrag so zu erledigen, dass Nachteile für den Mandanten möglichst vermieden werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17....
Die Insolvenzantragspflicht beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von der Insolvenzreife des Unternehmens. Antragsverpflichtete Organe müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen, um eine zivilrechtliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die richtige Strategie bereits im Vorfeld der Krise ist sowohl aus der Sicht des Unternehmens, als auch aus der Sicht der Gläubiger wegweisend. Sichern Sie Ihre Rechte bereits im Vorfeld der Krise ab und gestalten Sie Ihre Forderungen insolvenzfest.
Wir merken uns:
Unter welchen Voraussetzungen jährliche Sonderzuwendungen als Masseverbindlichkeiten iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO anzusehen sind, hängt vom Zweck...